Derzeit gilt für Steckersolargeräte mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 600 Watt
ein vereinfachtes Verfahren, nach dem die Anlagenbetreibenden die Anmeldung ohne die Unterschrift einer
Elektrofachkraft beim Netzbetreiber einreichen und die Anlage ohne Fachkraft in Betrieb nehmen
können. Die Anlage muss aber beim Netzbetreiber angemeldet werden, damit dieser bei Bedarf einen
Zählerwechsel veranlassen kann.